(…) Das Obst fängt kaum zu reifen an, so erfrecht sich die Jugend schon, die Gärten zu besteigen und das Obst selbst noch unreif zu entfremden.
Die Gemeindevorsteher werden angewiesen, in ihren Gemeinden bekannt zu machen, dass in solchen Fällen nicht bloß gegen die Kinder sondern auch gegen die Eltern strafend eingeschritten werden wird – ebenso sind die Gartenbesitzer aufgefordert, derlei Unfug unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.(…)
➡ Obstversteigerung für Schulpreise
Türkheim und seine Umgebung - Reiseführer von 1902