Hauptstraße 30 damals und heute

Hausname: Gerum

Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2013 zum Bau des Hauses:

Top 5: Bergler Bettina, Weilbachstr. 20, 87739 Breitenbrunn; Einfamilienhaus mit
Garage in Ettringen Hauptstr. 30 (Fl Nr. 160/2)

Das Vorhaben dass im §34 –Gebiet errichtet werden soll, wird von GL Herrn Müller mittels
Folien dargestellt.
Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet am Rand. Den Ratsmitgliedern wurde die Beurteilung des Städteplaners zur Kenntnis gegeben, der das Bauvorhaben negativ beurteilt. BGM Sturm hat den Ratsmitgliedern eine kurze Zusammenfassung zum Einfügungsgebot von Dr. Dirnberger an die Hand gegeben.
Das Vorhaben gestaltet sich als sehr schwierig zu beurteilen, da es gute Gründe sowohl für als
auch für eine Ablehnung gibt.
Im Wesentlichen erscheinen folgende Gesichtspunkte
Pro:
Bautätigkeit statt Leerstand Füllen einer Lücke 2 Geschoßig
Contra:
„Toscana Haus“ in der ersten Reihe Sanierungsgebiet Städtebaulicher Art
Zurückspringen des Gebäudes Walm in erster Reihe ohne Aufschiebling und wechselnde Dachformen
GRM Hartmann fragt nach, ob mit dem Bauherrn keine Bauberatung durchgeführt wurde.
Das Angebot der Gemeinde den Städteplaner zu konsultieren wurde nicht wahrgenommen
und Vertreter des Bauherrn wollten auch nicht auf das vom BGM vorgeschlagenen Instrument
der Bauvoranfrage eingehen. Der Bauantrag wurde so eingereicht.
BGM betont dass es kein Muss ist, die kostenfreie Bauberatung in Anspruch zu nehmen und
er niemend dazu zwingen könne.
Die Ratsmitglieder Scheitle und Schmid äußern sich bezüglich des Vorhabens wie folgt:

Das Rückspringen der Gebäude ist zwar städtebaulich als nicht gut zu bewerten, jedoch aus
Sicht der Bauherrn durchaus verständlich.
Angesichts des drohenden Leerstandes vieler Altgebäude tendieren die Ratsmitglieder dazu
ein derartiges Gebäude zuzulassen.
Andere Ratsmitglieder sehen bei anderen Vorhaben keine Ablehnungsmöglichkeit mehr,
wenn hier zugestimmt wird. Eine Betrachtung im Dorfgebiet ist immer eine Einzelfallentscheidung.
GRM Meier fragt nach dem Kern des Einfügens; ob auch die Kubatur dann zu jeglicher
Disposition steht; dies verneint der BGM, indem er die Meinung Dr. Dirnbergers zitiert,
wonach die Kubatur essentiell für das Einfügen ist.
Wäre dieses Haus nur 1 oder 1 ½- stöckig, so hätte man auf jeden Fall ablehnen müssen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wird erteilt.
Beschluss:
Anwesend: 15
Dafür: 12 dagegen: 3


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