Geplanter Wohnkomplex in Ettringen

Das alte Gebäude „Nägele“ an der Hauptstraße 15 wurde verkauft und soll abgerissen werden.
Anstelle dessen soll ein neuer Wohnkomplex in Ziegelbauweise mit 9 Eigentums-wohnungen, verteilt auf 2 Baukörper, entstehen.

In der Gemeinderatssitzung wurde ein Bauantrag der B&H Wohnbau GmbH und Co. KG für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt neun Wohneinheiten und einer Tiefgarage in Ettringen diskutiert. Das alte Gebäude an der Hauptstraße 15 soll abgerissen werden, um Platz für den Wohnkomplex zu schaffen. Sieben der neun Wohnungen sollen barrierefrei sein.

Es wurde festgestellt, dass die geplante Gebäudeform aufgrund der schmalen Grundstücksgröße und der Abstandsregelungen zu den Nachbargrundstücken ebenfalls schmal ausfallen wird. Der asphaltierte Vorplatz bleibt erhalten und es werden vier Stellplätze vorgesehen. Das geplante Mansardenflachdach soll im Obergeschoss eine angemessene Raumhöhe ermöglichen.

Es wird auch eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen und oberirdisch fünf weitere Stellplätze geplant. Aufgrund der Garagensatzung kann die geforderte gebündelte Ein- und Ausfahrt nicht umgesetzt werden, was jedoch bei bestehenden Gebäuden ebenfalls nicht der Fall ist.

Die Grundrisse zeigen, dass in jedem Geschoss der Gebäude zwei Wohnungen im vorderen Bereich und eine Wohnung im hinteren Bereich vorgesehen sind. Es werden auch Kinderzimmer in einigen der Wohnungen eingeplant.

Während der Diskussion äußerten einige Gemeinderatsmitglieder Bedenken hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes, der Nutzung der Tiefgarage, der Lärmbelästigung durch Wärmepumpen und der Auswirkungen eines möglichen Innerortsbebauungsplans.

Der Bürgermeister schlug vor, Gespräche mit dem Landratsamt und dem Bauherrn zu führen, um eine weniger städtisch wirkende Gestaltung des Gebäudes zu erreichen. Es wurde erwähnt, dass eine Veränderungssperre die bereits genehmigten Bauvorhaben nicht beeinflussen würde.

Die Meinung eines Fachexperten war, dass das vorgeschlagene Bauvorhaben zwar maximalen Wohnraum schaffe, jedoch städtebaulich fragwürdig sei. Er empfahl die Erhaltung des alten Gebäudes und eine Nachverdichtung im hinteren Bereich.

Der Gemeinderat beschloss, vorerst keine Entscheidung zu treffen und Gespräche mit dem Landratsamt und dem Bauherrn zu suchen. Dabei sollte eine weniger städtische Gestaltung des Gebäudes in Betracht gezogen werden. Es wurde auch erwogen, einen Struktur- und Rahmenplan zu erstellen, um die gestalterischen Möglichkeiten der Gemeinde zu erhalten.


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