„An die Straße nach Türkheim pflanzte die Gemeinde Obstbäume.
Das Obst auf dem Baume wurde alljährlich versteigert und das Erträgnis zum Ankaufe von Schulpreisen verwendet, die nach der Prüfung feierlich verteilt wurden.
In den Achzigerjahren des vorigen Jahrhunderts machte der Staat das Eigentumsrecht auf die Bäume geltend. Nachdem die Gemeinde den Beweis erbrachte, dass sie die Bäume auf Gemeindegrund gepflanzt habe, blieb sie fortan unbehelligt.“ ➡ (PDF) Originaltext